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Weilheim - Stefan Zirngibl

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Menschen ohne Behinderung können sich in der Regel nicht vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten Mitmenschen mit Behinderung im täglichen Leben zu kämpfen haben. Es geht dabei oft um ganz banale Dinge: ein nicht abgesenkter Gehsteig, eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer oder ein nicht Barriere freier Zugang zu öffentlichen Gebäuden.
Erst wenn man selbst mit einer Behinderung konfrontiert wird, und sei es nur, dass man sich ein Bein bricht und ein paar Wochen im Rollstuhl sitzt, merkt man, was das bedeutet und auf wieviel Hilfe man angewiesen ist.
Meines Erachtens ist es mehr als sinnvoll und notwendig, eine geeignete Person einzusetzen und zu benennen, die sich für die Verbesserung des täglichen Lebens für unsere behinderten Mitmenschen einsetzt.
 
 
2.
 
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Grundsätzlich ja. Natürlich wissen wir, dass die Behinderten gerechte Gestaltung der kommunalen Infrastruktur ein langer Weg ist, der Schritt für Schritt gegangen werden muss. Außerdem geht es ja nicht nur um Menschen mit Behinderung per se, sondern auch um die Berücksichtigung des Umstands, dass unsere Gesellschaft immer älter wird, mit allen damit verbundenen Herausforderungen. Diesem Umstand müssen wir alle in naher Zukunft Rechnung tragen.
 
 
3.
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Im Prinzip gilt hier bereits Antwort 1 und 2. Die Mitwirkung eines Vertreters des Beirats auf Arbeits- und Entscheidungsebene ist für eine konstruktive und zielorientierte Diskussion und Beratung der verschiedenen Projekte unerläßlich.