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Raisting - Martin Höck

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Es ist sehr wichtig, dass die Belange behinderter oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Kommunalpolitik Gehör finden und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird in der Gemeinde Raisting - vorbehaltlich der Zustimmung des neu zu wählenden Gemeinderates - ein Referent / eine Referentin für Behinderte und Senioren aus dem Kreis des Gemeinderates gewählt werden. Ganz konkret habe ich hier - sollte sie wieder gewählt werden - eine Kollegin im Blick, deren Tochter von einer Behinderung betroffen ist.


2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum" des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler
Infrastruktur zum Inhalt haben, die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung beizutreten?
Antwort:
Natürlich sollen öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein. Aus diesem Grund wird sich der neu zu wählende Gemeinderat damit beschäftigen, bei welchen Gebäuden in der Gemeinde Nachholbedarf besteht. Unter Berücksichtigung der Priorität, des technischen Aufwandes und der Kosten werden wir dann an die Schaffung geeigneter Zugänge herangehen. Für die Inklusion wurde in der Vergangenheit bereits viel erreicht: wir haben
einen integrativen Kindergarten und auch in unserer Grundschule wird Inklusion gelebt . Sobald ein konkreter Vorschlag über die geplante Zielvereinbarung vorliegt, werden wir im Gemeinderat darüber beraten.


3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des
Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Mit der Zusammensetzung des Lenkungsausschusses in der Lokalen
Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel habe ich mich bisher noch nicht auseinander gesetzt. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich die Mitglieder des Lenkungsausschusses der Bedeutung von Inklusion bewusst sind und dies in ihren Entscheidungen / Beratungen mit dem nötigen Gewicht berücksichtigen werden. Sollte sich im Laufe der Zeit heraus stellen, dass die Belange des Beirates bzw. der von ihm vertretenen Menschen nicht in
ausreichendem Maß berücksichtigt werden, muss über die Zusammensetzung des Lenkungsausschusses diskutiert werden.