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Oberhausen - Anneliese Reichert-Schwaiger


1.
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Es ist mir ein sehr großes Anliegen, eine Person für die genannten Aufgaben zu finden. Gerne möchte ich mich anbieten, mit dem/der Verantwortlichen in einen steten, gewinnbringenden Austausch zu treten.
Schon immer war mir persönlich ein sich gegenseitig schätzendes und akzeptierendes Miteinander aller Menschen wichtig. Deswegen wählte ich vor über 20 Jahren - als Integration noch eine "Besonderheit" war und von Inklusion noch niemand redete - für meine Tochter Julia den integrativen Kindergarten in Polling. Diese positiven Erfahrungen prägten die Einstellung unserer ganzen Familie. Auch meine zweite Tochter Celina entwickelte in dieser Hinsicht ein großes Interesse: Sie studiert inzwischen "Sonderpädagogik" in München.
Aber auch ich fühle mich mit Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen verbunden. Besonders freut mich außerdem, dass die Huglfinger Grund- und Mittelschule, zu deren Sprengel auch unsere Gemeinde Oberhausen gehört, seit dem Schulversuch 2010/11, eine von Bayerns Schulen mit dem „Schulprofil Inklusion“ ist. Ich freue mich sehr, wie natürlich Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zusammen lernen und leben. Dies sollte auch über den schulischen Rahmen hinaus zur Selbstverständlichkeit werden!
 
 
2.
 
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Leider ist unser Rathaus in Oberhausen bislang nicht barrierefrei. Dies möchte ich als Bürgermeisterin versuchen zu ändern. Einstweilen werde ich einmal monatlich eine Bürgersprechstunde in einer unserer Gaststätten ausrichten. Des Weiteren kann ich mir vorstellen, die Homepage unserer Gemeinde Oberhausen in Teilen auch in einfacher Sprache anzubieten, so wie es das Netzwerk „Leichte Sprache“ empfiehlt (
www.leichtesprache.org). Aber in diesem Zusammenhang bin ich dann natürlich für die Impulse „meines“ Behindertenbeauftragten besonders offen.
Wie eben schon erklärt, werde ich mich selbstverständlich für diese Zielvereinbarung für eine barrierefreie, kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einsetzen. In unserem Dorf soll sich jeder willkommen fühlen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Religion, Fähigkeiten und/oder sozialem Status.
Ich möchte aber noch über den Aspekt der Teilhabe hinausgehen und ihn um den Aspekt der „Teilgabe“ erweitern. Es ist mir ein Anliegen, dass behinderte Menschen nicht nur an unserem Gemeindeleben teilhaben, sondern sich auch aktiv einbringen. Behinderte können aus ihrer Perspektive anderen gute Impulse geben, die das Miteinander bereichern.


 
 
3.
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Dieser Antrag ist wichtig für unseren Landkreis und daher auch für unsere Gemeinde Oberhausen. Ich werde ihn unterstützen und wünsche mir viele engagierte Bürgerinnen und Bürger, die die entsprechenden Gruppen unterstützen und die Projekte gestalten.